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   BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97   

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BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97 (https://dejure.org/1999,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1999 - 1 D 81.97 (https://dejure.org/1999,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 1 D 81.97 (https://dejure.org/1999,1287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten - Verbindlichkeit der mündlichen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung - Rechtsnatur der mündlichen Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung - Unerlaubtes vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst - Verletzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen in 3 Fällen (Freistellung vom Vorwurf in 62 Fällen); unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an 2 Einzeltagen (zum Beweiswert eines 3 Jahre später geänderten Privatattests; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 174
  • DVBl 1999, 1450 (Ls.)
  • DÖV 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Dem "Widerspruch" kam keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO zu, da das Schreiben vom 27. April ..., wie es der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen müßte, nicht als Verwaltungsakt zu qualifizieren war (vgl. dazu BVerwGE 29, 310 ; 41, 305 ).

    Gegen die Annahme eines Verwaltungsakts spricht auch das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. BVerwGE 29, 310 ).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Dem "Widerspruch" kam keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO zu, da das Schreiben vom 27. April ..., wie es der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen müßte, nicht als Verwaltungsakt zu qualifizieren war (vgl. dazu BVerwGE 29, 310 ; 41, 305 ).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Es ist dabei rechtlich unerheblich, ob die dienstliche Aufforderung der Post an den Ruhestandsbeamten, sich zur Nachprüfung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, einen Verwaltungsakt darstellt oder nicht (die Frage nach der Rechtsnatur der Maßnahme im Rahmen des § 42 BBG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen ist bisher auch vom 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts offengelassen worden, vgl. zuletzt Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 m.w.N., BVerwG DokBer B 1998, 32-36 = Buchholz 237.5 § 51 HeLBG Nr. 2).
  • BVerwG, 11.02.1997 - 1 DB 12.96

    Verlust der Dienstbezüge - Nachweispflicht des Beamten bei Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Die sogenannte 3-Tage-Regelung (vgl. dazu Beschluß vom 11. Februar 1997 - BVerwG 1 DB 12.96 - Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 6), nach der von einem Beamten erst bei einer Dienstsäumnis von über drei Tagen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt wird, kam dem Ruhestandsbeamten nicht zugute.
  • BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Ob ein im Anschuldigungssatz angedeuteter Vorwurf wirksam angeschuldigt ist, bestimmt sich deshalb vor allem danach, ob sich insoweit auch aus dem übrigen Inhalt der Anschuldigungsschrift eine entsprechende, ausreichende Substantiierung ergibt und auch ein entsprechender Anschuldigungswille des Bundesdisziplinaranwalts erkennbar ist (vgl. Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 1 D 111.97

    Beamtendisziplinarrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Handel mit Anabolika durch

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Mit dem Antrag in der Berufungsschrift wird das Ziel des Rechtsmittels bestimmt (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 1 D 111.97 - DÖV 1999, 431 = ZBR 1999, 203 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 DB 17.97

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Amtsärztlichen Beurteilungen kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluß vom 9. September 1997 - BVerwG 1 DB 17.97 - m.w.N.) gegenüber privatärztlichen Bescheinigungen ein größerer Beweiswert zu.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 DB 12.95
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluß vom 29. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 12.95 - m.w.N., BVerwG DokBer B 1995, 265 = Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 1) bedarf es in solchen Fällen auch keiner Konkretisierung dieser gesetzlichen Verpflichtung in Form einer besonderen Aufforderung der Dienststelle.
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 83.95
    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Dem nicht unerheblichen Eigengewicht des Dienstvergehens, das zusätzlich durch ein von Vorgesetzten im Oktober ... beobachtetes negatives Dienstverhalten des damals aktiven Beamten geprägt ist, stehen schon im Hinblick auf das bei Ruhestandsbeamten geminderte Bedürfnis für eine Pflichtenmahnung (vgl. Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 D 83.95 - m.w.N.) mildernde Gesichtspunkte gegenüber.
  • BVerwG, 02.09.1980 - 1 D 79.79

    Verdacht nicht rechtzeitiger Vorlage von Dienstunfähigkeitsbescheinigungen,

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97
    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung hat jedoch die Anzeige der Dienstunfähigkeit und die Angabe ihrer voraussichtlichen Dauer schon aus dienstorganisatorischen Gründen, z.B. wegen der rechtzeitigen Verteilung der Dienstgeschäfte auf Vertreter, unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen (vgl. dazu Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 79.79; GKÖD, Bd. II, Stand 1999, BBG, § 73 Rn. 14).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Gegenüber dem Tatbestand des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst (§ 73 Abs. 1 Satz 1 BBG) handelt es sich bei der Attestvorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG um einen selbstständigen Pflichtentatbestand (vgl. z.B. Beschluss vom 28. Februar 2000 BVerwG 1 DB 26.99 ; Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 D 81.97 ZBR 1999, 424 = Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 13 = DokBerB 2000, 23, jeweils m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG kommt auch nicht im Hinblick auf die so genannte Drei-Tage-Regelung (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 a.a.O. m.w.N.) in Betracht.

  • VG Trier, 18.04.2019 - 3 K 5849/18

    Entfernung aus dem Dienst wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

    Da die Aufforderung zur Dienstaufnahme ein bloßer Hinweis auf die gesetzliche Pflicht des Beamten zur Dienstleistung im Sinne einer innerdienstlichen Weisung ist, handelt es sich insoweit nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 1 LVwVfG i.V.m. § 35 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 D 81.97 -, juris).

    - 22 - - 22 - bei der Aufforderung zur Dienstaufnahme um einen bloßen Hinweis auf die gesetzliche Pflicht des Beamten zur Dienstleistung im Sinne einer innerdienstlichen Weisung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 D 81.97 -, juris), hätte der Beklagte sich der hierdurch ausgesprochenen Pflicht zur Dienstleistung nur durch einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Dienstantrittsaufforderung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO entziehen können (vgl. OVG RheinlandPfalz, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 2 A 11723/17.OVG -, juris Rn. 59).

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Gleiches gilt für deren Verlängerung (vgl. auch Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 D 81.97 Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 13).
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